Mofa

Gültig für Kleinkrafträder bis 25 km/h. Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren.

 

- Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung

  fahren.           
- Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines 

   Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung          

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