Gültig für Kleinkrafträder bis 25 km/h. Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren.
- Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung
fahren.
- Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines
Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung