Seid dem 31.12.2019 ist der Weg frei. Mit dem B 196 Eintrag (Kurs) ist es Inhabern der Fahrerlaubnisklasse B erleichtert worden, Fahrzeuge der Klasse A1 ( bis 125ccm und einer max. Leistung von 11KW / 15PS) zu fahren.
Welche Vorraussetzungen sind zu erfüllen?
Nach Abschluss des Kurses wird Dieser durch die Fahrschule bescheinigt.
Durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen dann Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem
Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden.
Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser
Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich ist. Auch ist sichergestellt, dass mit dieser Berechtigung Leichtkrafträder im Ausland nicht geführt werden dürfen.
Welche Vorteile hat der B 196 Kurs gegenüber der Fahrerlaubnis Klasse B?
Ganz einfach, es ist der kurze Weg ohne theoretische oder praktische Prüfung. Ausserdem spart man erhebliche Ausbildungskosten und Prüfgebühren gegenüber der normalen Ausbildung der Klasse A1.
Für weiter Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.