Fahrerlaubnis Klasse A

Beinhaltet A2, A1, AM
ab 24 Jahre, (21 Jahre bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen)
Keine Befristung der Besitzdauer          
- Krafträder(Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3oder  

  mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15KW (mindestalter 21 Jahre)

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Fahrschule Orth

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