Beinhaltet A2, A1, AM
ab 24 Jahre, (21 Jahre bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen)
Keine Befristung der Besitzdauer
- Krafträder(Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3oder
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15KW (mindestalter 21 Jahre)