Fahrerlaubnis Klasse A2

Beinhaltet A1, AM
ab 18 Jahre         
Keine Befristung der Besitzdauer          
Krafträder(Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.         
Die Fahrerlaubnis der Klasse A2 berechtigt nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 34 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.

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